Infos für neue Eltern

Hier finden Sie das Formular für die Voranmeldung:

Lassen Sie uns die ausgefüllte Voranmeldung per email zukommen oder werfen diese in den Briefkasten. Dann nehmen wir Ihr Kind auf unsere Warteliste auf.

Soll Ihre Berufstätigkeit bei der Platzvergabe berücksichtigt werden, senden Sie uns gern Arbeitgeberbescheinigungen zu.

Die Kindergarten- und Krippenplätze für Herbst werden im April vergeben. Es finden nur Voranmeldungen Berücksichtigung, welche bis 15. März bei uns eingegangen sind.   

Infonachmittag

Liebe Eltern und Interessierte,

unser nächster Infonachmittag findet im Februar 2025 statt.

Der genaue Termin wird noch bekannt gegeben.

Hier finden Sie unsere Konzeptionen:

Elternbeitragstabelle für den Kindergarten:

Durchschnittliche tägliche Nutzungszeit monatlicher Beitrag
1. KindGeschwisterkind
> 3 – 4100,- €25,00 €
> 4 – 5110,- €27,50 €
> 5 – 6120,- €30,00 €
> 6 – 7130,- €32,50 €
> 7 – 8140,- €35,00 €
> 8 – 9150,- €37,50 €
> 9 – 10160,- €40,00 €

Elternbeitragstabelle für die Krippe:

Durchschnittliche tägliche Nutzungszeit monatlicher Beitrag
1. KindGeschwisterkind 
> 3 – 4150,- €37,50 €
> 4 – 5160,- €40,00 €
> 5 – 6170,- €42,50 €
> 6 – 7180,- €45,00 €
> 7 – 8190,- €47,50 €
> 8 – 9200,- €50,00 €
> 9 – 10210,- €52,50 €

Mittagessen pro Mahlzeit       Kindergarten/Krippe: 3,75 €             

Geschwisterkinder, die gleichzeitig die Einrichtung besuchen, erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 75% des nutzungszeitbezogenen Beitrags.

Besuchen mehr als zwei Kinder einer Familie gleichzeitig die Einrichtung, besteht ab dem dritten Kind Beitragsfreiheit. Diese Regelung gilt auch, wenn Kinder einer Familie verschiedene Einrichtungen im Stadtgebiet besuchen.

Bei der Berechnung der Ermäßigung bzw. Berücksichtigung der Beitragsfreiheit wird immer das jüngste Kind der Familie zu 100% veranlagt.

Der Beitragszuschuss in Höhe von 100,- Euro ab September des Jahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, ist noch nicht berücksichtigt.

Sollte sich die finanzielle Belastung für eine Familie existentiell auswirken, weisen wir darauf hin, dass im Rathaus Vöhringen – Bürgerbüro – bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Anträge auf Kostenübernahme des Beitrages durch das Jugendamt beim Landratsamt Neu-Ulm gestellt werden können.

Die Jahressumme der Beiträge ist in 12 Monatsraten zu bezahlen.

(September bis einschließlich August).

Stand: 01.09.2022