In diesen Tagen können Bestattungen nicht in der vertrauten Art und Weise stattfinden. Am Grab darf – mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung – nur im engsten Kreis mit maximal 15 Personen Abschied genommen werden. Wenn wir unter diesen Vorgaben die Bestattung vorzunehmen haben, kann ein würdiger Abschied von einem Verstorbenen in der größeren Gemeinschaft nicht geschehen.
Für alle Angehörigen bzw. Familien mit einem Sterbefall haben wir in unserer Kirchengemeinde folgenden Vorschlag:
Sobald gottesdienstliche Zusammenkünfte in Kirchen wieder möglich sind, setzen wir einen Gedenkgottesdienst für die Verstorbenen in unserer Kirche an. Hier hören wir dann in großer Gemeinschaft Gottes Wort und tröstliche Musik und singen und beten gemeinsam. Auch eine Würdigung des Verstorbenen sowie Nachrufe können in diesem Gottesdienst ihren Ort finden.
Lasst mich wissen, was ich als Pfarrer für Euch in den kommenden Tagen tun kann. In einem Notfall komme ich – mit entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen – auch zu Euch nach Hause.
Euer Jochen Teuffel
Pfarrer